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Anpassung Seitens der KfW an die Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEv 2009)

Um den Wechsel in den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 parallel die “alten” Programmbedingungen auf Basis EnEV2007 fort.

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4. Oktober 2009, Keine Kommentare

EnEV 2009

Die EnEv 2009 tritt am 01.Okt.2009 in Kraft.
Sie gilt für Neubauten deren Bauantrag ab dem 01.10.2009 gestellt wird. Bei nur anzeigepflichtigen Vorhaben gilt der Zeitpunkt der Bauanzeige.
Bei Sanierungen im Gebäudebestand ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend.
Die EnEV 2009 definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Diese Anforderungen sind ab 1 Okt. 2009 um ca.30% erhöht. Weiterlesen… »

1. Oktober 2009, Keine Kommentare