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EnEV 2009
Die EnEv 2009 tritt am 01.Okt.2009 in Kraft.
Sie gilt für Neubauten deren Bauantrag ab dem 01.10.2009 gestellt wird. Bei nur anzeigepflichtigen Vorhaben gilt der Zeitpunkt der Bauanzeige.
Bei Sanierungen im Gebäudebestand ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend.
Die EnEV 2009 definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Diese Anforderungen sind ab 1 Okt. 2009 um ca.30% erhöht. Weiterlesen… »
