EnEV 2009
Die EnEv 2009 tritt am 01.Okt.2009 in Kraft.
Sie gilt für Neubauten deren Bauantrag ab dem 01.10.2009 gestellt wird. Bei nur anzeigepflichtigen Vorhaben gilt der Zeitpunkt der Bauanzeige.
Bei Sanierungen im Gebäudebestand ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend.
Die EnEV 2009 definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Diese Anforderungen sind ab 1 Okt. 2009 um ca.30% erhöht.
Ziel der Energieeinsparverordnung 2009 ist es die energetische Qualität von Gebäuden zu verbessern. Außerdem dient die Verordnung Haussanierern und Bauherren dazu mit besserer Dämmung und einer effizienteren Anlagentechnik langfristig erheblich Energie und Kosten zu sparen. Für Bestandsgebäude die saniert werden, gelten unter Anderem folgende neue Nachrüstverpflichtungen:
• oberste begehbare Geschossdecken oder das Dach darüber müssen bis Ende 2011 gedämmt werden
• Nachtstromspeicherheizungen, die 30 Jahre und älter sind, müssen in allen Wohngebäuden mit sechs und mehr Wohneinheiten bis 2019 ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten hierbei für Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden. Diese Geräte müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.
