Anpassung Seitens der KfW an die Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEv 2009)
Um den Wechsel in den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 parallel die “alten” Programmbedingungen auf Basis EnEV2007 fort.
Energieeffizient Bauen
Quelle: KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank
Aktuelle Programmstruktur
Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Programmbedingungen überarbeitet und die KfW-Förderung angepasst.
Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 85 (EnEV2009) beträgt somit nur 85 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV2009 (Referenzgebäude).
Energieeffizient Sanieren
Aktuelle Programmstruktur
Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Programmbedingungen überarbeitet und die KfW-Förderung angepasst.
Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 130 (EnEV2009) beträgt somit 130 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV2009 (Referenzgebäude).
In den Päsentationen haben wir die wichtigsten Änderungen in unserer Programmstruktur zum 01.10.2009 zusammengefasst.
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/pr_Energieeffizient_Sanieren_Kredit_EnEV_2009_ZDF.pdf
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/pr_Anpass_an_EnEV_2009_Neue_Foerderstufen.pdf
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung
Was wird durch Zuschüsse gefördert?
• qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase
Zuschuss: 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben
• Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen
Zuschuss: 200 Euro pro abgebautem Gerät
Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizungsanlage gebunden.
• Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen, sofern die Heizung nicht erneuert wird
Zuschuss: 25 % der Kosten für die Optimierung der Heizungsanlage, mindestens 100 Euro Zuschuss. Bei Optimierungskosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss ausgezahlt.
