Der Energieausweis

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden wird in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Der bedarfsorientierte Energieausweis sorgt dafür, über die energetische Qualität eines Gebäudes eine präzise Aussage zu treffen.

Der Immobilienmarkt wird dadurch für den Käufer sowie für den Mieter transparenter. Verkäufer und Vermieter von Objekten mit guten energetischen Gebäudewerten dürften auf dem Immobilienmarkt umso größere Vorteile haben, da potentielle Käufer und Mieter künftig immer mehr Gewicht auf eine gute Wärmedämmung und eine moderne Anlagentechnik legen.

Auswahlhilfe für den Energieausweis

Für kleine unsanierte Wohngebäude mit max. vier Wohnungen, die einen Energieausweis benötigen, weil eine Neuvermietung oder der Verkauf der Immobilie ansteht muss ab dem 01.10.2008 ein Bedarfausweis ausgestellt werden (Anspruch der WSVO 1977 nicht erfüllt).

Der bedarforientierte Energieausweis

Durch den bedarfsorientierten Energieausweis unseres Büros wird ersichtlich

Der Umfang unseres bedarfsorientierten Energieausweises besteht aus

Die Gültigkeitsdauer des bedarfs- sowie des verbrauchsorientierten Energieausweises beträgt 10 Jahre.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Unter dem verbrauchsorientierten Energieausweis versteht man einen Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Sodann werden, sofern sie das übliche Maß deutlich übersteigen, Wohnungsleerstände im Gebäude rechnerisch berücksichtigt und eine so genannte Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes vorgenommen.

Mit der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden; damit wird der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen oder kühlen Wintern sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen. Mit der Korrektur für eventuell vorhandene Wohnungsleerstände und der Witterungsbereinigung rechnet der Energieberater den Verbrauch um.

Preise

Hinweis: Nur die Vor–Ort-Energieberatung wird vom Staat bezuschusst. Der Vergleich unter der entsprechenden Rubrik lohnt sich.
Für Hausverwaltungen, Banken, Immobilienmaklern u. –gesellschaften sowie Objekten, die besonderen Bestimmungen unterliegen, sind entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die energetische Erfassung eines Gebäudes verlangt Planunterlagen, die das Objekt darstellen.
Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung benötigt:

Zur Ermittlung der wärmeübertragenden Umfassugsfläche benötigen wir u. a.

Für die Wärme- u. o. Warmwasserversorgung benötigen wir

Kopien oder Originale werden kostenlos an Sie zurückgesandt. Mehraufwand durch fehlende Unterlagen werden durch einen Stundensatz von 60€/h (Bruttopreis) berechnet. In den Preisen ist eine Dokumentenversandpauschale enthalten.

Energieausweis / Energiepass

Bedarfsorientiert Verbrauchsorientiert
EFH/ZFH 180,- € 70,- €
Bis 15 WE 350,- € 120,- €
Größere Objekte Auf Anfrage Auf Anfrage

Download der Erfassungsbögen

Ablauf

Energieausweis (Bedarf u.Verbrauch)