Recht & Förderung
Warum der Primärenergiebedarf die entscheidende Größe ist
Der für das Klima schädliche CO2-Ausstoß hängt von Art und Menge der
bezogenen Primärenergie ab. Deshalb ist der Primärenergiebedarf die
entscheidende Größe zur qualitativen Beurteilung eines Gebäudes und zugleich die
Kennzahl, an der jedes Förderprogramm ansetzt.
Seit Juli 2026: Gebäudemodernisierungsgesetz statt 65-Prozent-Pflicht
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die bisherige pauschale
65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ersatzlos gestrichen – für Bestand wie
für Neubau. An ihre Stelle tritt beim Einbau neuer fossiler Heizungen eine
gestaffelte Mindestquote für klimafreundliche Brennstoffe, die erst 2029
beginnt. Wärmepumpen und Fernwärme bleiben zentral gefördert; die
30-Jahre-Austauschpflicht für alte Kessel und das Betriebsverbot ab 2045
sind entfallen.
Ausweispflicht beim Verkauf und bei der Vermietung
Verkäufer und Vermieter müssen Interessenten spätestens bei der ersten
Besichtigung unaufgefordert einen Energieausweis vorlegen; bereits in der
Immobilienanzeige sind die Pflichtangaben zu veröffentlichen. Die
Nicht-Beachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Welche Ausweisart
zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Für Neubauten sowie bei
Modernisierungen, An- oder Ausbauten mit ingenieurmäßiger Berechnung des
Energiebedarfs ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
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